die Bescheinigung eines Prüfungsverbandes, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist, sowie eine gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbandes, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen ...
Die Regelung des § 11 GenG betrifft, wie auch § 10 GenG, nur die Ersteintragung einer neu errichteten eG. Satzungsänderungen sind hingegen nach § 16 Abs. 5 GenG anzumelden. Die Anmeldung ist von ...